Aussteller werden

Haben Sie viele Sachen am Dachboden oder im Keller die Sie nicht mehr benötigen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Kommen Sie als Aussteller zu uns, und verkaufen Sie ihre Sachen ganz einfach am FLOHMARKT Graz/ Puntigam.

FLOHMARKT bedeutet: 100 % Wiederverwertung + 100 % Umweltschutz = bares Geld in der Haushaltskassa

PRIVAT Personen  die Gebrauchtwaren verkaufen möchten, sind bei uns alle Herzlich Willkommen.

Standplatzgebühr: Der Standpreis pro Platz und Tag beträgt € 15,- . Ein Standplatz beträgt 3 Meter inkl. Auto. Werden mehr als 3 Meter benötigt, so muss ein weiterer Standplatz bezogen werden und ebenso bezahlt werden. Jeder aufgestellte Kleiderständer wird mit zusätzlich € 1,50 verrechnet. PKW mit Anhänger und Busse müssen mindestens 2 Plätze bezahlen.

PKWab 3 MeterPreis
bis 3 Meter€ 15,00
bis 6 Meter€ 30,00
bis 9 Meter€ 45,00
Busseab 6 Meter
bis 6 Meter€ 30,00
bis 9 Meter€ 45,00
PKW + Anhängerab 6 Meter
bis 6 Meter€ 30,00
bis 9 Meter€ 45,00
Aufstellen von Kleiderständerje Kleiderständer€ 1,50
jeder weitere laufende Meter€ 5,00
Alle Preise verstehen sich inklusive 20% Mehrwertsteuer. Jeder Aussteller parkt sein Kraftfahrzeug auf seinem Standplatz.

Häufige Aussteller-Fragen

Wann findet der Flohmarkt statt?

Der Flohmarkt Graz am Cineplexx Parkplatz findet ganzjährig, bei jedem Wetter, jeden Samstag & Sonntag statt.

Kann man spontan als Aussteller teilnehmen oder muss man reservieren?

Reservierungen nehmen wir keine entgegen. Einfach in der früh bis spätestens 06:00 vorbeikommen. Die Standplätze werden je nach zeitlichem Eintreffen der Aussteller vergeben und von unseren Parkplatzeinweisern zugeteilt. Im Herbst und im Frühjahr kann es vorkommen, dass man etwas früher (05:00) vor Ort sein sollte um noch einen Platz zu bekommen.

Zahlung:

Die Bezahlung der Standgebühr erfolgt auschließlich in Bar. Wir akzeptieren keine Kreditkarten oder Bankomatzahlungen. Eine Bank befindet sich in umittelbarer Nähe. (Hinter dem Eissalon Temmel)

Wann sind die Auf- und Abbauzeiten für Aussteller?

Aufbau ist von 06:00 bis 07:00 . Bitte beachten Sie, dass es ab 07:00 nicht gestattet ist, mit dem Auto die Ausstellungsfläche zu befahren!
Standabbau ist zwischen 12:00-13:00 . Verlassen des Standplatzes ist bis spätestens 13:30! Der Standplatz ist ausnahmslos in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Müll oder nicht verkaufte Ware müssen unbedingt wieder mitgenommen und selbst entsorgt werden. Bei Missachtung muss hier mit hohen Strafen gerechnet werden.

Wann oder wo muss ich bezahlen?

Nach der Aufbauphase kommt ein Mitarbeiter um die Standgebühr zu kassieren.

Kann ich mir einen Standplatz reservieren oder aussuchen?

Reservierungen werden nicht entgegen genommen. Die Standplätze werden vom Veranstalter nach Eintreffen der Aussteller zugewiesen. Bitte beachten Sie ausnahmslos die Anweisungen der Mitarbeiter. Bei Missachtung kann es zu einem Platzverweis kommen.

Kann ich mein Auto am Standplatz parken?

Ja, das Auto kann am Standplatz geparkt werden. Ein Standplatz wird Ihnen zugewiesen. Beachten Sie die Anweisungen der Parkplatzeinweiser. Die PKW Einfahrt ist offen ab 05:00 früh.

Werden Tische zur Verfügung gestellt? Ich habe keinen Tisch zum Aufstellen.

Nein, es gibt keine Tische vor Ort. Bitte bringen Sie Tische, Sessel, Kleiderständer, Decke, Spiegel etc. selbst mit, um Ihren Standplatz aufzubauen. Wir stellen nur die Bodenfläche zur Verfügung. Wir weisen Ihnen eine Standfläche zu. Wenn Sie keinen Tisch haben, können Sie eine Decke oder Abdeckplane am Boden auflegen. Statt dem Tisch können Sie mehrere Kleiderstangen aufstellen oder Bananenschachteln umdrehen als kleine Ablagefläche.

Was passiert bei Schlechtwetter?

Bei Schlechtwetter findet der Flohmarkt in der Garage des Cineplexx statt. Bitte beachten Sie, dass wir hier räumlich begrenzt sind und Sie rechtzeitig (05:30) da sein müssen um einen Platz zu bekommen.

Wohin entsorgen Aussteller den Restmüll, Kartons und Altpapier?

Jeglicher Müll muss von den Ausstellern wieder mit nachhause genommen werden! Insbesondere Kartonschachteln, Plastiksäcke und kaputte Gegenstände können NICHT vom Veranstalter entsorgt werden und dürfen NICHT am Gelände zurückgelassen werden. Sollte jemand seinen Müll am Gelände hinterlassen, muss mit einer Anzeige und einem Platzverweis gerechnet werden.

Flohmarkt im Freien

Bei Schönwetter findet unser Flohmarkt im Freien, am Parkplatz des Cineplexx Graz statt. Es gibt mobile WCs und der Imbissstand vor Ort verwöhnt euch mit Leckereien wie LANGOS, KÄSEKRAINER, BRATWUST, SCHNITZELSEMMEL, KAFFEE, GETRÄNKE UVM.

Wer darf am Flohmarkt Graz ausstellen?

Jede Privatperson oder Gewerblicher Aussteller von Gebrauchtwaren, dürfen bei uns Aussteller werden.

Versorgung – Imbissstand:

Es gibt eine kleine aber feine Auswahl an Speisen und Getränken (auch vegetarisch).

Flohmarktordnung

Durch das betreten des Ausstellungsgeländes akzeptiert der Aussteller sämtliche Auflagen der nachstehend angeführten Vereinbarung.

» Der Verkauf von NEUWAREN ist verboten.

» Vom Verkauf ausgeschlossen sind: Lebensmittel, Waffen, Messer, Pornographische Artikel, Raubkopien (Musik & Film), Fälschungen jeder Art, feuergefährliche Waren, Explosivstoffe, personengefährdende Waren, Tiere, gewässergefährdende Waren (z.B. Batterien, Farben, Öle, Chemikalien etc.), Nahrungs- u. Genussmittel, Getränke, Zigaretten, Militär. Kampfausrüstungen, Waren mit Hakenkreuz bzw. Symbolen der NS Zeit und/oder anderen verbotenen Organisationen, Waren mit einer zweifelhaften Herkunft (gestohlene oder Schmuggelware), Reben, Mohnstroh u. Bettfedern. Jedes Glückspiel ist untersagt.

» Der Verkauf von Waren hat ausschließl. innerhalb des Standplatzes zu erfolgen.

» Dem Aussteller stehen mobile WC-Anlagen am Gelände zur Benützung zu Verfügung. Diese sind von Verschmutzung frei zu halten.

» Eine Untervermietung durch den Aussteller ist nicht gestattet.

» Es ist darauf zu achten, dass es zu keinerlei Belästigung (Lärm etc.) von Anrainern, Besuchern oder anderen Ausstellern kommt.

» Am Gelände gilt die StVo. Jede Haftung für Schäden an Waren, Kraftfahrzeugen und Personen seitens des Veranstalters wird ausgeschlossen. Der Aussteller hat für alle Schäden die im Rahmen des Mietverhältnisses entstanden sind, zu haften.

» Der Motorlärm ist auf das notwendigste Minimum zu beschränken.

» Den Anweisungen des Ordnerpersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten.

» Die Rückerstattung der Ausstellergebühr ist ausgeschlossen.

» Bei Missachtung einer oder mehrerer Vertragsbedingungen kann der Aussteller vom Platz verwiesen werden.

» Ein ausgesprochenes „Platzverbot“ von Seiten des Betreibers ist zu akzeptieren (im Fall einer Nichtakzeptanz kommt es zu einer zivilrechtlichen Klage). Etwaig entstandene Kosten werden weiterverrechnet.

» Hunde an die Leine + Sackerl fürs Gackerl.

» Eltern haften für Ihre Kinder.

» Das Auf-bzw. Ausstellen von mitgebrachten Waren und Gegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.

» Bei der Aufstellung des Marktstandes ist darauf zu achten das eine durchfahrtsbreite von
mindestens 3,5 Metern für Einsatzfahrzeuge jeglicher Art freigehalten wird.

» Aus Gründen der Sicherheit für PassantInnen ist das Befahren des Marktbereiches mit
Kraftfahrzeugen während der Marktzeiten nicht zulässig.

» Die Verwendung von Flüssiggas ist verboten.

» Sicherheitseinrichtungen (Gasabsperrschieber, Über- oder Unterflurhydranten sowie „Taktile
Leiteinrichtungen“ (Blindenleitlinien) dürfen durch Aufbauten oder Fahrzeuge nicht verstellt
werden.

» Der Veranstalter haftet nicht für die Waren/Tische/Autos der Aussteller.

» Sonnenschirme, Regenschirme,  Partyzelte oder sonstige Überdachungen sind standsicher aufzustellen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden durch eigenmächtig aufgestellte Überdachungen. 

» Müll ablagern und Gegenstände zurücklassen ist strikt untersagt und wird mit einer Anzeige und einer Zahlung von mindestens € 50,- geahndet.

» Während der Marktzeiten ist das befahren der Ausstellungsfläche verboten.

» Das Abzeichen Gesetz ist striktens einzuhalten, ein zuwiderhandeln hat den sofortigen Ausschluss vom Flohmarkt zu Folge.

» Zufahrten zu Garagen, Durchgänge und Zugänge zu Häusern, Grundstücken,
Schanigärten sind unbedingt in voller Breite freizuhalten.

» Die Marktstände dürfen nur in einem Mindestabstand von 2,50 m zur Cineplexx Hausfassade aufgestellt
werden.

» Die Ausstellungsfläche darf  Samstag und Sonntag ausschließlich im angegebenen Zeitraum von Privatpersonen und nur zum Verkauf von gebrauchten Waren verwendet werden.

Das gesamte Gelände ist von Verschmutzung frei zu halten. Keinerlei Waren oder Müll dürfen zurückgelassen werden! Der jeweilige Aussteller haftet für die Einhaltung. Bei Zurücklassen von o.g. Eigentum hat der Veranstalter das Recht die zurückgelassenen Waren auf Kosten des Ausstellers räumen zu lassen!!!

Presse:
Mit Ihrer Teilnahme am Flohmarkt stimmen Sie der Veröffentlichung von Foto-, Bild- und Tonaufnahmen von unserer Veranstaltung im Internet, Print- und Fernsehmedien zu und es können daraus keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.

Garantie, Gewährleistung, Rücknahme:
Bei den auf unserem Flohmärkt angebotenen Waren handelt es sich um Privatverkäufe, die direkt zwischen Verkäufer und Käufer getätigt werden. Der Veranstalter hat mit den Waren nichts zu tun und verdient nicht am Verkauf. In Bezug auf die EU-Gesetzesbestimmungen für Privatverkäufe informieren wir, dass die Verkäufer keine Garantie übernehmen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme. Die Käufer erklären sich damit einverstanden und erkennen dies mit ihrem Gebot bzw. Zahlung an.

Haftungsausschluss:
Der Veranstalter des Flohmarktes und deren MitarbeiterInnen übernehmen keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden, Diebstahl oder Verkehrsstrafen. Wenn die Vereinbarung zwischen Veranstalter und Aussteller aus einem nicht vom Veranstalter zu vertretenden Grund nicht erfüllt werden kann, z.B. Mietgegenstand (Halle oder Standplatz) kann aufgrund von höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden oder Auftreten eines außerordentlichen Unglücksfalles oder einer Verkürzung oder Abänderung der Veranstaltungszeit und oder Veranstaltungsort, entstehen dem Aussteller keine Ersatzansprüche. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Eigenschaft, ein bestimmtes Ausmaß oder eine bestimmte Eignung oder Verwendbarkeit des Mietgegenstands, auch nicht für die Eignung und Verwendbarkeit für Zwecke des Ausstellers. Für technische Störungen und Störungen in der Strom-, Wasser-, Heizungs-, Kühlungs- und Kanalisierungsanlage oder Betriebsstörungen sowie die Veranstaltung beeinträchtigende Ereignisse übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Jede Haftung des Veranstalters gegenüber dem Aussteller ist auf Vorsatz und große Fahrlässigkeit beschränkt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden des Ausstellers oder seiner Angehörigen oder Besucher, die sich auf dem Gelände ereignen, insbesondere für in das Gebäude oder auf das Gelände eingebrachte Sachen des Ausstellers oder dritter Personen. Dies gilt auch, wenn diese Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen des Vermieters verursacht werden, wenn der Veranstalter nicht aufgrund eigenen (vorsätzlichen oder grobfahrlässigen) Verschuldens für diese Mängel verantwortlich ist. Die Benützung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.